| Der L-Schein: |
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| Die Grundausbildung - L-Schein |
| - Welche Voraussetzungen müßen erfüllt sein? |
| Du solltest 16 Jahre alt sein - mit einer Ausnahmegenehmigung klappt es aber auch schon mit 14 Jahren. |
| - Zur Ausbildung: |
| Theorieausbildung: Vermittlung von Grundkenntnissen in den Sachgebieten: Luftrecht, Meteorologie, Technik und Verhalten in besonderen Fällen. |
| Praxisausbildung: Mindestens 50 Alleinflüge mit geringem Bodenabstand und einem Höhenunterschied bis 100 Metern unter Aufsicht und Anleitung eines Fluglehrers. 20 Alleinflüge müssen einen Höhenunterschied von mehr als 40 m aufweisen. |
| Vorgeschriebene Praxis-
Ausbildungsinhalte: Auf- und Abbau des Drachens, Aufbaucheck, Vorflugcheck, Startcheck, Start, (Grundhaltung, Lauftechnik, Abheben, Abflug) liegende Pilotenlage, Geradeausflug, Schnellflug, Langsamflug, Kurventechniken, Landung, (Abfangen, Aufrichten, Ausgleiten, Ausstoßen) Rettungsgeräteeinweisung. |
| - Die Prüfung |
| Hier gibt es keine offizielle DHV-Prüfung. Der Fluglehrer bescheinigt Dir Deine erworbenen Fähigkeiten - hast Du nicht alle Ausbildungsziele erreicht, kann Dich Dein Fluglehrer wieder an den Übungshang schicken, bist Du "fit" für den A-Schein bist. |
| - Das Ziel |
| Hast Du den Grundkurs erfolgreich bestanden, berechtigt Dich der L-Schein zur Teilnahme am Höhenflugkurs (A-Schein). |
| Quelle: DHV online |