| Der D-Schein: |
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| Schulungsbestätigung Hängegleiter - D-Schein |
| - Welche Voraussetzungen müßen erfüllt sein? |
| Abgeschlossener Grundkurs (L-Schein), abgeschlossene Theorieausbildung (mind. 20 Std) zum beschränkten Luftfahrerschein (A-Schein). |
| - Zur Ausbildung: |
| Theorieausbildung: Die Theorieausbildung (mind. 20 Std) zum beschränkten Luftfahrerschein muss vollständig abgeschlossen sein. |
| Praxisausbildung: Mindestens 10 Höhenflüge mit mehr als 300 Metern Höhenunterschied als Alleinflüge unter Aufsicht und Anleitung eines Fluglehrers. Der Ausbildungsleiter kann im Einzelfall eine höhere Anzahl von Höhenflügen festlegen. |
| Vorgeschriebene Praxis-
Ausbildungsinhalte: Vorflugcheck, Startcheck, Start, Seitenwindstart, unterschiedliche Fluggeschwindigkeiten, verschiedene Kurventechniken, Kehre, Vollkreis, Landeeinteilung, Landung. |
| - Die Prüfung |
| Hier gibt es keine offizielle DHV-Prüfung. Der Fluglehrer bescheinigt Dir Deine erworbenen Fähigkeiten - hast Du nicht alle Ausbildungsziele erreicht die man eigentlich für den A-Schein braucht, kann Dein Fluglehrer bestimmen, daß Du weiterhin Übungsflüge unter Aufsicht absolvieren mußt. |
| - Das Ziel |
| Du darfst in "Deinem" Fluggelände (meist der Schulungsberg) , in welchem Du von Deinem Fluglehrer eingewiesen wurdest, 15 Flüge ohne Aufsicht absolvieren. Als Berechtigung für diese Flüge erhältst Du einen Flugauftrag (Bestätigungsschein) von Deinem Ausbilder. |
| - Gültigkeit des D-Scheins |
| 36 Monate ab Ausstellungsdatum ohne Verlängerungsmöglichkeit - dann sollte die A-Schein Prüfung erfolgen. |
| Quelle: DHV online |