| Der B-Schein: |
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| unbeschränkter Luftfahrerschein - B-Schein |
| - Welche Voraussetzungen müßen erfüllt sein? |
| Beschränkter Luftfahrerschein (A-Schein) seit mindestens 1 Jahr. |
| - Zur Ausbildung: |
| Theorieausbildung: Mindestens 20 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten in den Sachgebieten: Luftrecht, Meteorologie, und Navigation. |
| Praxisausbildung: 10 Höhenflüge (mind. 400 Meter) mit einer Flugdauer von mindestens 30 Minuten auf mindestens 2 verschiedenen Fluggeländen, davon höchstens 5 Flüge mit Schleppstart. Diese Flüge werden vom Piloten selbst bestätigt. |
| Vorgeschriebene Praxis-
Ausbildungsinhalte: Vorflugcheck, Startcheck, Start, Seitenwindstart, unterschiedliche Fluggeschwindigkeiten, verschiedene Kurventechniken, Kehre, Vollkreis, Achter, Hangfliegen (Soaren), Thermikfliegen, Landeeinteilung, Landeeinteilung bei Starkwind, Landung |
| - Die Prüfung |
| Die Prüfung erfolgt in der Theorie durch einen DHV-Prüfer und in der Praxis meist durch zwei DHV-Prüfer (einer am Startplatz, der andere am Landeplatz) - ähnlicher Verlauf wie in der A-Schein Prüfung. |
| - Das Ziel |
| Der unbeschränkte Luftfahrerschein berechtigt zu Überlandflügen. Er ist Voraussetzung für die Passagierflug- und Fluglehrerausbildung. |
| - Gültigkeit des B-Scheins |
| Unbefristet. |
| Quelle: DHV online |