| Der A-Schein: |
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| beschränkter Luftfahrerschein - A-Schein |
| - Welche Voraussetzungen müßen erfüllt sein? |
| Abgeschlossener Grundkurs (L-Schein). |
| - Zur Ausbildung: |
| Theorieausbildung: Mindestens 20 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten in den Sachgebieten: Luftrecht, Meteorologie, Technik, Verhalten in besonderen Fällen |
| Praxisausbildung: Mindestens 30 (für Inhaber der Schulungsbestätigung: 20) Höhenflüge als Alleinflüge unter Aufsicht und Anleitung eines Fluglehrers mit mehr als 100 Metern Höhenunterschied. Die Höhenflugausbildung muss auf mindestens 2 verschiedenen Geländen stattfinden, mindestens 10 Höhenflüge müssen einen Höhenunterschied von mehr als 400 Metern haben. Bis zu 20 Höhenflüge können durch die doppelte Anzahl von Ausbildungsflügen mit Schleppstart ersetzt werden. |
| Vorgeschriebene Praxis-
Ausbildungsinhalte: Vorflugcheck, Startcheck, Start, Seitenwindstart, unterschiedliche Fluggeschwindigkeiten, verschiedene Kurventechniken, Kehre, Vollkreis, Achter, Hangfliegen (Soaren), Thermikfliegen, Landeeinteilung, Landeeinteilung bei Starkwind, Landung |
| - Die Prüfung |
| Die Prüfung erfolgt in der Theorie durch einen DHV-Prüfer und in der Praxis meist durch zwei DHV-Prüfer (einer am Startplatz, der andere am Landeplatz). |
| - Das Ziel |
| Der beschränkte Luftfahrerschein berechtigt zu Flügen in der Umgebung des Fluggeländes (keine Streckenflüge). In Verbindung mit der IPPI- Card, ist der A- Schein fast weltweit anerkannt. |
| - Gültigkeit des A-Scheins |
| Unbefristet. |
| Quelle: DHV online |